Unsere Leistungen:
Holzrücken mit dem Pferd einspännig / oder auch zweispännig
- Einsatzbereiche von Arbeitspferden im Wald darzustellen und die Vorteile der Pfleglichkeit hervorzuheben
- Boden- und Baumschonende Rückearbeit
Für die Rückearbeit im Wald stellt das Mittelschwere bis schwere Kaltblut den Idealtyp dar, der genügend Wendigkeit und Gangvermögen mit ausreichender Zugkraft verbindet.
Geeignete Pferderassen sind, nach entsprechender Einarbeitung und guter Haltung unter angemessenen Einsatzbedingungen, nicht überfordert. Ausdruck dafür sind Arbeitswille und Leistungsvermögen. Die Arbeit des Rückers erfordert hohe Konzentration, Kraft, Geschicklichkeit und Ausdauer. Dafür ist er keinen maschinenbedingten Belastungen (Lärm, Vibration, Abgase) und einseitigen Körperhaltungen ausgesetzt.
Beim Pferdezug ist das Gewicht und die Bodenreibung, nicht Länge und Durchmesser der Last, entscheidend. Ein Pferd sollte beim einspännigen Zug auf Dauer nicht mehr als 20 % seines eigenen Körpergewichts ziehen. Dies bedeutet, dass ein 800 kg schweres Pferd auf Dauer nicht mehr als 200 kg (ungef. 0,3 Fm) im Lastzug rücken sollte. Kurzfristig können weitaus schwerere Lasten gezogen werden.
Im Gegensatz zu Maschinen, die zeitweise witterungsbedingt ihre Arbeit einstellen müssen, ist es mit Pferden möglich, das ganze Jahr über zu rücken. Ideale Witterungsbedingungen sind kühle Temperaturen.
Gründe für den Einsatz von Pferden sind
- Bestandes- und Bodenpfleglichkeit
- betriebswirtschaftliche Überlegungen des Waldbesitzers
- geringe Umweltbelastung, keine Abgase, kein Verbrauch von Diesel
- Einstellung des Waldbesitzers/ Försters zum Einsatz von Pferden – Unterstützung örtlicher Pferderücker
- problematische oder unbefahrbare Böden
Ausschlaggebend für die Bestandespfleglichkeit des Pferdes sind seine hohe Wendigkeit, die begrenzte Zugkraft, die einzelstammweise Bringung und die Flexibilität. Diese Vorteile können jedoch nur zum Tragen kommen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, wie ausreichend Bewegungsraum, saubere Schlagordnung und vor allem eine gute Abstimmung zwischen Fuhrmann und Pferd gegeben sind.
Pferdeeinsatz ist in Durchforstungen von Rein- und Mischbeständen möglich. Von Vollbäumen über Industrieholz, Brennholz, Stammholz bis hin zu Abschnitten ist alles möglich, soweit das Pferd die Stückmasse bewältigt. Der typische Einsatzbereich von Pferden liegt jedoch im Vorliefern von schwachen Hölzern aus dem Mittelblock und motormanuell aufgearbeiteten Fixlängen. Absolut unschlagbar ist das Pferd in der Erstdurchforstung.
Die Leistungsfähigkeit ist abhängig von Rückeentfernung, Stückmasse, Pferdetyp, Erfahrung von Pferd und Fuhrmann, Bestandes- und Bodenverhältnisse und Widerständen beim Zug (Rinde, Boden, Krone).
Tierschutz an oberster Stelle:
- Wir akzeptieren unsere Pferde als Partner. Daraus folgen der faire Umgang, die artgerechte Haltung und die grundsätzliche Wertschätzung.
Gegenseitiger Respekt und gegenseitiges Vertrauen sind die Basis für den Umgang mit unseren Pferden. Auf dieser Grundlage entsteht in der Partnerschaft Freude und Sicherheit.
- Pferde brauchen den Schutz und die Betreuung des Menschen, um in unserer Umwelt zurecht zu kommen. Dabei ist auf ihre natürlichen Bedürfnisse einzugehen. In Umgang und Arbeit mit dem Pferd ist
nicht nur jeglicher Schaden abzuwenden, sondern auch die Gesunderhaltung zu fördern.
- Als soziale Lebewesen sind Pferde zur Zusammenarbeit auch mit dem Menschen fähig. Die Kommunikation muss von Achtung geprägt sein. Der Achtung des Pferdes muss sich der Mensch würdig erweisen, er
bekommt sie nicht geschenkt.
- Lebenslange Fortbildung mit dem Ziel der Harmonie von Mensch und Pferd soll die Mitglieder der VFD prägen. Dieses ständige Wissen und Können wird durch die VFD unterstützt.
Die Grundlagen für Harmonie ist gegeben, wenn der Mensch
- sich seinem Pferd verständlich machen kann,
- sein Pferd versteht,
- dem Pferd Sicherheit gibt,
- Überforderung vermeidet.
Der Mensch hat die Verantwortung für sein Pferd, solange es lebt und für dessen Lebensende.
Erstellt von Katrin Laske –
VFD - Sportwärtin
Tierschutzgesetzt und Leitlinien:
§ 1: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss
1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen verhaltensgerecht unterbringen
2. darf das artgemäße Bewegungsbedürfnis eines Tieres nicht dauernd und nicht so einschränken, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
3. muss über die, für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 3: Es ist verboten...
… einem Tier, außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.
… an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen Dopingmittel anzuwenden.
… ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Für die Beurteilung von Pferdehaltungen werden die bundesweit anderkannten Leitlinien herangezogen:
- Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung
- Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport befassen sich mit Vorgaben für Ausbildung, Einsatz, Wettbewerbe und Ausrüstung/Gegenständen.